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   LAG Hamm, 01.06.2022 - 2 Sa 5/22   

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https://dejure.org/2022,39424
LAG Hamm, 01.06.2022 - 2 Sa 5/22 (https://dejure.org/2022,39424)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01.06.2022 - 2 Sa 5/22 (https://dejure.org/2022,39424)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01. Juni 2022 - 2 Sa 5/22 (https://dejure.org/2022,39424)
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    Auslegung einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich eines Anspruchs auf Zahlung eines Jahresbonus Abweisung der Klage eines ausgeschiedenen Mitarbeiters auf Zahlung eines anteiligen Jahresbonus gemäß einer Regelung im Gesamtsozialplan, da diesem der geltend gemachte ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 305/16

    Betriebsrentenanpassung - IFRS-Abschlüsse

    Auszug aus LAG Hamm, 01.06.2022 - 2 Sa 5/22
    Eine betriebliche Übung entsteht demnach nicht, wenn der Arbeitgeber zu den zu ihrer Begründung angeführten Verhaltensweisen durch andere Rechtsgrundlagen verpflichtet war (vgl. BAG, Urteil vom 12. Dezember 2017 - 3 AZR 305/16, juris, Rn. 43).

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Arbeitgeber aus Sicht des Empfängers Leistungen oder Vergünstigungen gewähren wollte, zu denen er nicht aus einem anderem Rechtsgrund verpflichtet war oder sich verpflichtet glaubte, trägt dabei der Anspruchssteller (BAG, Urt. v. 18.03.2020 - 5 AZR 36/19, juris, Rn. 52; BAG, Urteil vom 19. Februar 2020 - 5 AZR 189/18, juris, Rn. 15, 16; BAG, Urteil vom 12. Dezember 2017 - 3 AZR 305/16, juris, Rn. 43).

  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 36/19

    Vergütung von Fahrtzeiten - Außendienstmitarbeiter

    Auszug aus LAG Hamm, 01.06.2022 - 2 Sa 5/22
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (vgl. BAG, Urt. v. 25.01.2022 - 3 AZR 345/21, juris, Rn. 30 ff.; BAG, Urt. v. 18.03.2020 - 5 AZR 36/19, juris, Rn. 22; BAG, Urt. v. 21.01.2020 - 3 AZR 565/18, juris, Rn. 15; BAG, Urt. v. 15.05.2018 - 1 AZR 37/17, juris, Rn. 15).

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Arbeitgeber aus Sicht des Empfängers Leistungen oder Vergünstigungen gewähren wollte, zu denen er nicht aus einem anderem Rechtsgrund verpflichtet war oder sich verpflichtet glaubte, trägt dabei der Anspruchssteller (BAG, Urt. v. 18.03.2020 - 5 AZR 36/19, juris, Rn. 52; BAG, Urteil vom 19. Februar 2020 - 5 AZR 189/18, juris, Rn. 15, 16; BAG, Urteil vom 12. Dezember 2017 - 3 AZR 305/16, juris, Rn. 43).

  • LAG Hamm, 30.11.2021 - 14 Sa 711/21

    Bonuszahlung bei Ausscheiden aus Arbeitsverhältnis; Vorrang einer individuellen

    Auszug aus LAG Hamm, 01.06.2022 - 2 Sa 5/22
    Der Kläger könne sich zur Begründung seiner Berufung auch nicht auf die von ihm genannte Entscheidung des Arbeitsgerichts Nürnberg stützen, da insoweit die 14. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm mit Urteil vom 30.11.2021 (14 Sa 711/21) zu Recht festgestellt habe, dass die Konzernbetriebsvereinbarung ACB nach ihrem eindeutigen Wortlaut keine Verpflichtung zur Zahlung eines Bonus begründe, da darin nur die Verteilungsgrundsätze entsprechend § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG für den Fall eine Bonusgewährung geregelt worden seien.

    Ob die Beklagte vorliegend verpflichtet war, über den Jahresbonus 2020 nach billigem Ermessen gemäß § 315 Abs. 1, 3 BGB zu entscheiden oder entsprechend ihrer Ansicht keine Verpflichtung zu einer Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen bestand (so auch LAG Hamm, Urteil vom 30.11.2021 - 14 Sa 711/21; Revision beim BAG, Az. 10 AZR 29/22) kann dahingestellt bleiben.

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht

    Auszug aus LAG Hamm, 01.06.2022 - 2 Sa 5/22
    Stellt der Arbeitgeber hingegen nur einzelne Arbeitnehmer unabhängig von abstrakten Differenzierungsmerkmalen in Einzelfällen besser oder ist die Anzahl der begünstigten Arbeitnehmer im Verhältnis zur Gesamtzahl der betroffenen Arbeitnehmer sehr gering, kann ein nicht begünstigter Arbeitnehmer aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz nichts herleiten (vgl. BAG, Urteil vom 03.06.2020 - 3 AZR 730/19, juris, Rn. 42 m.w.N.).

    Dieser muss die Gruppenbildung rechtfertigen (vgl. BAG, Urt. vom 3. Juni 2020 - 3 AZR 730/19, juris, Rn. 44; BAG, Urt. v. 13.12.2016 - 9 AZR 606/15, juris, Rn. 27; jeweils m.w.N.).

  • BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13

    Leistungsbonus - Bezugnahme auf Dienstvereinbarung

    Auszug aus LAG Hamm, 01.06.2022 - 2 Sa 5/22
    Denn auch wenn zugunsten des Klägers davon ausgegangen wird, dass die Beklagte zu einer Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen nach § 315 Abs. 1, 3 BGB jedenfalls deswegen verpflichtet war, weil die Höhe des Bonus auch zu einem Drittel der individuellen Zielerreichung abhängig war und der Bonus damit auch eine Leistungskomponente enthält (vgl. auch BAG, Urteil vom 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16; BAG, Urteil vom 3. August 2016 - 10 AZR 710/14; BAG, Urteil vom 19. März 2014 - 10 AZR 622/13), so steht ihm der geltend gemachte Zahlungsanspruch deshalb nicht zu, weil die Entscheidung der Beklagten für das Jahr 2020 keinen Bonus zu zahlen im Ergebnis im Hinblick auf §§ 315 Abs. 1, 3 BGB nicht zu beanstanden ist, sodass der er Bonusanspruch nach einer Leistungsbestimmung durch die Beklagte gemäß § 662 durch Erfüllung erloschen ist.
  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 285/16

    Bonuszahlung - billiges Ermessen - Revisibilität

    Auszug aus LAG Hamm, 01.06.2022 - 2 Sa 5/22
    Denn auch wenn zugunsten des Klägers davon ausgegangen wird, dass die Beklagte zu einer Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen nach § 315 Abs. 1, 3 BGB jedenfalls deswegen verpflichtet war, weil die Höhe des Bonus auch zu einem Drittel der individuellen Zielerreichung abhängig war und der Bonus damit auch eine Leistungskomponente enthält (vgl. auch BAG, Urteil vom 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16; BAG, Urteil vom 3. August 2016 - 10 AZR 710/14; BAG, Urteil vom 19. März 2014 - 10 AZR 622/13), so steht ihm der geltend gemachte Zahlungsanspruch deshalb nicht zu, weil die Entscheidung der Beklagten für das Jahr 2020 keinen Bonus zu zahlen im Ergebnis im Hinblick auf §§ 315 Abs. 1, 3 BGB nicht zu beanstanden ist, sodass der er Bonusanspruch nach einer Leistungsbestimmung durch die Beklagte gemäß § 662 durch Erfüllung erloschen ist.
  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 664/08

    Aktienoptionsprogramm - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus LAG Hamm, 01.06.2022 - 2 Sa 5/22
    Denn eine Gruppenbildung durch den Arbeitgeber liegt vielmehr erst dann vor, wenn er die Besserstellung nach bestimmten Kriterien vorgenommen wird, die bei allen Begünstigten vorliegen (vgl. auch BAG, Urteil vom 21.10.2009 - 10 AZR 664/08, juris, Rn. 24 m.w.N.).
  • BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14

    Bonusanspruch - gerichtliche Leistungsbestimmung

    Auszug aus LAG Hamm, 01.06.2022 - 2 Sa 5/22
    Denn auch wenn zugunsten des Klägers davon ausgegangen wird, dass die Beklagte zu einer Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen nach § 315 Abs. 1, 3 BGB jedenfalls deswegen verpflichtet war, weil die Höhe des Bonus auch zu einem Drittel der individuellen Zielerreichung abhängig war und der Bonus damit auch eine Leistungskomponente enthält (vgl. auch BAG, Urteil vom 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16; BAG, Urteil vom 3. August 2016 - 10 AZR 710/14; BAG, Urteil vom 19. März 2014 - 10 AZR 622/13), so steht ihm der geltend gemachte Zahlungsanspruch deshalb nicht zu, weil die Entscheidung der Beklagten für das Jahr 2020 keinen Bonus zu zahlen im Ergebnis im Hinblick auf §§ 315 Abs. 1, 3 BGB nicht zu beanstanden ist, sodass der er Bonusanspruch nach einer Leistungsbestimmung durch die Beklagte gemäß § 662 durch Erfüllung erloschen ist.
  • BAG, 19.02.2020 - 5 AZR 189/18

    Weitergabe dynamischer Entgelterhöhungen gemäß den Entgelttabellen des TVöD

    Auszug aus LAG Hamm, 01.06.2022 - 2 Sa 5/22
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Arbeitgeber aus Sicht des Empfängers Leistungen oder Vergünstigungen gewähren wollte, zu denen er nicht aus einem anderem Rechtsgrund verpflichtet war oder sich verpflichtet glaubte, trägt dabei der Anspruchssteller (BAG, Urt. v. 18.03.2020 - 5 AZR 36/19, juris, Rn. 52; BAG, Urteil vom 19. Februar 2020 - 5 AZR 189/18, juris, Rn. 15, 16; BAG, Urteil vom 12. Dezember 2017 - 3 AZR 305/16, juris, Rn. 43).
  • BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 29/22

    Anteiliger Bonusanspruch - Ausscheiden in Anwendung eines Rahmensozialplans -

    Auszug aus LAG Hamm, 01.06.2022 - 2 Sa 5/22
    Ob die Beklagte vorliegend verpflichtet war, über den Jahresbonus 2020 nach billigem Ermessen gemäß § 315 Abs. 1, 3 BGB zu entscheiden oder entsprechend ihrer Ansicht keine Verpflichtung zu einer Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen bestand (so auch LAG Hamm, Urteil vom 30.11.2021 - 14 Sa 711/21; Revision beim BAG, Az. 10 AZR 29/22) kann dahingestellt bleiben.
  • BAG, 21.01.2020 - 3 AZR 565/18

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung -

  • BAG, 25.01.2022 - 3 AZR 345/21

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - Auslegung -

  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 92/15

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Zumutbarkeit eines

  • BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 364/13

    Bonusanspruch - Ermittlung des EBITDA

  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 606/15

    Gleichbehandlung - Altersteilzeitarbeitsvertrag

  • BAG, 15.05.2018 - 1 AZR 37/17

    Auslegung einer Sozialplanbestimmung - Fahrtkostenentschädigung

  • BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 790/16

    Stufenzuordnung bei Überleitung in die Entgeltordnung zum TV-L

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